Fortbildungsbescheinigungen

Das MedRechtForum RheinMain e.V. stellt zum Nachweis der Fortbildung die Bescheinigung nach § 15 FAO aus. Diese können bei den Kammern zum Nachweis der Fortbildung eingereicht werden.

Das MedRechtForum RheinMain e.V. stellt zum Nachweis der Fortbildung die Bescheinigung nach § 15 FAO aus. Diese können bei den Kammern zum Nachweis der Fortbildung eingereicht werden.